Überblick: Änderung des Thüringer
Erziehungsgeldgesetzes ab 1. August 2010
Zum 1. August 2010 tritt das neue Thüringer
Erziehungsgeldgesetz in Kraft. Dazu nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Das Thüringer Erziehungsgeld ist
einkommensunabhängig und wird ab 1.8.2010 als Anschlussleistung an das
Bundeselterngeld für die Dauer von höchstens 12 Lebensmonaten gezahlt.
Für die ab 1.8.2009 geborenen Kinder besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld frühestens ab dem 13. Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor Ende des Bezuges von Elterngeld gewährt. Die Verlängerung des Elterngeldauszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt.
Die zwischen
dem 1.8.2008 und dem 31.7.2009 geborenen Kinder sind ebenfalls
anspruchsberechtigt und zwar frühestens ab 1.8.2010.
Die Abtretung des Erziehungsgeldes
für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von
Kindertagespflege entfällt.
Im Unterschied zum bisherigen Recht
hat nur derjenige einen Anspruch auf Erziehungsgeld, der sein Kind nicht oder
nicht mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von
einer Kindertagespflegeperson betreuen lässt.
Das Erziehungsgeld beträgt für das
erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro, für das dritte Kind 250
Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich. Für die
Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist die Kindergeldberechtigung
maßgeblich.
Bei einer Betreuung von nicht mehr
als fünf Stunden täglich (Nachweis ist vorzulegen) steht ein um 75 Euro
verringerter Monatsbetrag zu.
Wird das Kind mehr als 5 Stunden
täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson
betreut, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro
übersteigenden Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn das Kind ältere
kindergeldberechtigte Geschwister hat.
Die Rückwirkung von Anträgen wird
von sechs auf drei Monate verkürzt.
Der Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U6 (nicht mehr U7) ist zu erbringen.
Darüber hinaus werden gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Erziehungsgeldgesetz (Übergangsbestimmungen) die für die zwischen dem 1.8.2007 und dem 31.7.2008 geborenen Kinder ergangenen Bescheid der neuen Rechtslage angepasst. Das heißt, zum 1.8.2010 entfällt die Abtretung. Der Erhöhungsbetrag wird weiter gewährt, wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte Geschwister hat.
Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Stunden täglich steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu. Bitte nur dann einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld stellen, wenn die o. g. Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
Für das 1. Kind, das mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, entfällt zukünftig die Antragstellung.
Der Antrag auf Gewährung von Thüringer Erziehungsgeld steht auch unter:
http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html zur Verfügung.
Falls Sie noch Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld haben, wenden Sie sich an:
Frau Scholz,
VG „Oberes Sprottental“,
Am Gemeindeamt in Nöbdenitz,
Tel. 034496-23012