Überblick: Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes ab 1. August 2010

Zum 1. August 2010 tritt das neue Thüringer Erziehungsgeldgesetz in Kraft. Dazu nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

Darüber hinaus werden gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Erziehungsgeldgesetz (Übergangsbestimmungen) die für die zwischen dem 1.8.2007 und dem 31.7.2008 geborenen Kinder ergangenen Bescheid der neuen Rechtslage angepasst. Das heißt, zum 1.8.2010 entfällt die Abtretung. Der Erhöhungsbetrag wird weiter gewährt, wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte Geschwister hat.

Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Stunden täglich steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu. Bitte nur dann einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld stellen, wenn die o. g. Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

Für das 1. Kind, das mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, entfällt zukünftig die Antragstellung.

Der Antrag auf Gewährung von Thüringer Erziehungsgeld steht auch unter:

http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html zur Verfügung.
 

Falls Sie noch Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld haben, wenden Sie sich an:

 

Frau Scholz,

VG „Oberes Sprottental“,

Am Gemeindeamt in Nöbdenitz,

Tel. 034496-23012