Änderung des ärztlichen Notdienstes ab 1.
April 2010
– was bedeutet das konkret
Von Dipl.-Med. Karla Göthe
Der ärztliche Notdienst in dem großen
Landkreis Altenburger Land ist seit Jahrzehnten in vier Notdienstbereiche
eingeteilt. Der Notdienstbereich der Sie, liebe Einwohner der
Verwaltungsgemeinschaft betrifft, umfasst den ehemaligen Landkreis Schmölln.
Die Sicherstellung des ärztlichen Notdienstes erfolgt durch die niedergelassenen
Ärzte von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 13.00 Uhr und das
gesamte Wochenende sowie an Feiertagen.
Falls es für Sie erforderlich wird, rufen Sie die bekannte Notrufnummer an und
können sofort mit dem diensthabenden Arzt Ihr Problem besprechen. Der Arzt kann
aus Ihren Schilderungen erkennen, ob es sinnvoll ist, dass Sie in die Praxis
kommen, ob ein zeitnaher Hausbesuch bei Ihnen erforderlich ist oder aber ob
unverzüglich ein Rettungseinsatz notwendig ist. Diese Verfahrensweise hat sich
seit sehr vielen Jahren bewährt, wird durch die Ärzteschaft im ehemaligen
Landkreis Schmölln selbstständig und ohne Zutun der Kassenärztliche Vereinigung
organisiert und ist sehr preisgünstig. In der Vergangenheit gab es über diese
Form des Notdienstes keinerlei Beschwerden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat nun im vergangenen Jahr gegen den
Widerstand der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft im Landkreis Altenburger
Land beschlossen, ab 1. April 2010 die vier bestehenden Notdienstbereiche zu
zentralisieren. Für den gesamten riesigen Bereich soll dann eine neue
zusätzliche Arztpraxis in Altenburg und ein zentraler Fahrdienst eingerichtet
werden. Das heißt, die Notarztpraxis soll stundenweise mit einem Arzt besetzt
sein, die dann alle gehfähigen Patienten in den Notdienstzeiten aufsuchen
müssen. Was dass für die insbesondere ältere Bevölkerung auf dem Lande heißt,
können Sie sich selbst vorstellen. Für die notwendigen Hausbesuche wird ein Arzt
eingeteilt, der dann den gesamten Landkreis Altenburger Land zu versorgen hat.
Auf Grund der sehr langen Fahrstrecken, wird der Arzt die überwiegende Zeit im
Pkw verbringen. Diese Zeit geht für die Patientenversorgung verloren. Aus
Erfahrung kann ich feststellen, dass in fast jedem Notdienst die Pflegeheime
durch den diensthabenden Arzt aufzusuchen sind. Vielleicht können Sie sich
vorstellen, wann ein Arzt dann z.B. nach Nöbdenitz oder Thonhausen kommen kann,
wenn er vorher in Plottendorf (bei Regis-Breitingen) und Meuselwitz im
Pflegeheim zu tun hat, auf dem Weg nach Thonhausen noch kurz nach Lucka und
Altenburg gerufen wird. Evtl. kommt noch ein Ruf nach Windischleuba. Dann sind
vielleicht sechs bis acht Stunden vergangen, bevor der Arzt zum Hausbesuch
kommen kann. Sollte es inzwischen 7.00 Uhr geworden sein, müssten Sie sich
ohnehin an Ihren Hausarzt wenden.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass Sie nicht mehr mit dem Arzt selbst, sondern
in einer Zentrale mit einem gut ausgebildeten Nichtmediziner sprechen müssen.
Die Folge der gesamten Neuorganisation führt dazu, dass die Bevölkerung auf dem
Lande von der wohnortnahen medizinischen Versorgung abgeschnitten wird. Das ist
ganz offensichtlich der Beginn, hochwertige medizinische Versorgung künftig nur
noch in großen Städten zu zentralisieren. Es ist völlig unverständlich, das gut
funktionierende Notarztsystem zu zerstören. Man versucht auf das Altenburger
Land Systeme zu übertragen, die in Großstädten wie Erfurt, Jena und Gera
funktionieren. Es ist jenen gleichgültig, wie die tatsächlichen Verhältnisse auf
dem Lande sind. Die Hinweise der ortsansässigen Ärzte wurden ignoriert. Uns
bleibt nur noch, den Rechtsweg zu beschreiten. Der wird aber die Neuorganisation
nicht aufhalten.
Sie können sich jedoch beschweren bei:
1. Patientenbeauftragter der Bundesregierung Tel.: 030-18-441-3420 Fax:
030-18-441-3422 Wolfgang Zöller, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin E-Mail
patientenbeauftragter@bmg.bund.de Beschwerden werden hier auch telefonisch
entgegen genommen
2. Landtagsabgeordneter Schröter, Fritz Tel.: 034491 23654 Fax: 034491 61108
Wahlkreisbüro: Eisenbahnstraße 4, 04626 Schmölln, E-Mail
fritz.schroeter@cdunet.de
3. Heike Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit
Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
VZMinister@tmsfg.thueringen.de
Bürgerbüro Heike Taubert, Burgstraße 8, 07973 Greiz Tel: 03661- 458960 Fax:
03212- 1090414
4. Dr. Schubert, Hartmut, Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie
und Gesundheit Moritzstraße 4, 04600 Altenburg Tel: 03447- 511629 Fax: 03447-
511630 wkbschubert@t-online.de
5. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar
Tel.: 0 36 43 / 559 – 0 Fax:0 36 43 / 559 – 191
info@kvt.de
Lassen Sie sich nicht alles gefallen! Handeln Sie, bevor es zu spät ist.
Dipl.-Med. Karla Göthe
Fachärztin für Allgemeinmedizin/Naturheilverfahren