Änderung des ärztlichen Notdienstes ab 1. April 2010
– was bedeutet das konkret


Von Dipl.-Med. Karla Göthe

Der ärztliche Notdienst in dem großen Landkreis Altenburger Land ist seit Jahrzehnten in vier Notdienstbereiche eingeteilt. Der Notdienstbereich der Sie, liebe Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft betrifft, umfasst den ehemaligen Landkreis Schmölln.
Die Sicherstellung des ärztlichen Notdienstes erfolgt durch die niedergelassenen Ärzte von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 13.00 Uhr und das gesamte Wochenende sowie an Feiertagen.

Falls es für Sie erforderlich wird, rufen Sie die bekannte Notrufnummer an und können sofort mit dem diensthabenden Arzt Ihr Problem besprechen. Der Arzt kann aus Ihren Schilderungen erkennen, ob es sinnvoll ist, dass Sie in die Praxis kommen, ob ein zeitnaher Hausbesuch bei Ihnen erforderlich ist oder aber ob unverzüglich ein Rettungseinsatz notwendig ist. Diese Verfahrensweise hat sich seit sehr vielen Jahren bewährt, wird durch die Ärzteschaft im ehemaligen Landkreis Schmölln selbstständig und ohne Zutun der Kassenärztliche Vereinigung organisiert und ist sehr preisgünstig. In der Vergangenheit gab es über diese Form des Notdienstes keinerlei Beschwerden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat nun im vergangenen Jahr gegen den Widerstand der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft im Landkreis Altenburger Land beschlossen, ab 1. April 2010 die vier bestehenden Notdienstbereiche zu zentralisieren. Für den gesamten riesigen Bereich soll dann eine neue zusätzliche Arztpraxis in Altenburg und ein zentraler Fahrdienst eingerichtet werden. Das heißt, die Notarztpraxis soll stundenweise mit einem Arzt besetzt sein, die dann alle gehfähigen Patienten in den Notdienstzeiten aufsuchen müssen. Was dass für die insbesondere ältere Bevölkerung auf dem Lande heißt, können Sie sich selbst vorstellen. Für die notwendigen Hausbesuche wird ein Arzt eingeteilt, der dann den gesamten Landkreis Altenburger Land zu versorgen hat. Auf Grund der sehr langen Fahrstrecken, wird der Arzt die überwiegende Zeit im Pkw verbringen. Diese Zeit geht für die Patientenversorgung verloren. Aus Erfahrung kann ich feststellen, dass in fast jedem Notdienst die Pflegeheime durch den diensthabenden Arzt aufzusuchen sind. Vielleicht können Sie sich vorstellen, wann ein Arzt dann z.B. nach Nöbdenitz oder Thonhausen kommen kann, wenn er vorher in Plottendorf (bei Regis-Breitingen) und Meuselwitz im Pflegeheim zu tun hat, auf dem Weg nach Thonhausen noch kurz nach Lucka und Altenburg gerufen wird. Evtl. kommt noch ein Ruf nach Windischleuba. Dann sind vielleicht sechs bis acht Stunden vergangen, bevor der Arzt zum Hausbesuch kommen kann. Sollte es inzwischen 7.00 Uhr geworden sein, müssten Sie sich ohnehin an Ihren Hausarzt wenden.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass Sie nicht mehr mit dem Arzt selbst, sondern in einer Zentrale mit einem gut ausgebildeten Nichtmediziner sprechen müssen.

Die Folge der gesamten Neuorganisation führt dazu, dass die Bevölkerung auf dem Lande von der wohnortnahen medizinischen Versorgung abgeschnitten wird. Das ist ganz offensichtlich der Beginn, hochwertige medizinische Versorgung künftig nur noch in großen Städten zu zentralisieren. Es ist völlig unverständlich, das gut funktionierende Notarztsystem zu zerstören. Man versucht auf das Altenburger Land Systeme zu übertragen, die in Großstädten wie Erfurt, Jena und Gera funktionieren. Es ist jenen gleichgültig, wie die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Lande sind. Die Hinweise der ortsansässigen Ärzte wurden ignoriert. Uns bleibt nur noch, den Rechtsweg zu beschreiten. Der wird aber die Neuorganisation nicht aufhalten.
Sie können sich jedoch beschweren bei:

1. Patientenbeauftragter der Bundesregierung Tel.: 030-18-441-3420 Fax: 030-18-441-3422 Wolfgang Zöller, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin E-Mail patientenbeauftragter@bmg.bund.de Beschwerden werden hier auch telefonisch entgegen genommen

2. Landtagsabgeordneter Schröter, Fritz Tel.: 034491 23654 Fax: 034491 61108 Wahlkreisbüro: Eisenbahnstraße 4, 04626 Schmölln, E-Mail fritz.schroeter@cdunet.de

3. Heike Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt VZMinister@tmsfg.thueringen.de Bürgerbüro Heike Taubert, Burgstraße 8, 07973 Greiz Tel: 03661- 458960 Fax: 03212- 1090414

4. Dr. Schubert, Hartmut, Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Moritzstraße 4, 04600 Altenburg Tel: 03447- 511629 Fax: 03447- 511630 wkbschubert@t-online.de

5. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar
Tel.: 0 36 43 / 559 – 0 Fax:0 36 43 / 559 – 191 info@kvt.de


Lassen Sie sich nicht alles gefallen! Handeln Sie, bevor es zu spät ist.


Dipl.-Med. Karla Göthe
Fachärztin für Allgemeinmedizin/Naturheilverfahren